Als Freelancer ist man verpflichtet eine rechtskonforme Finanzbuchhaltung zu führen. Es bestehen weitere Pflichten wie die EÜR in der Steuererklärung zu erklären und ggf. Pflichten für eine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA)
Diese 3 Punkte kann man mit der Kombination lexoffice und Smartsteuer mit ein paar wenigen Clicks selber erledigen.
Lexoffice hilft dabei die FiBu gesetzeskonform zu erledigen, zudem kann mit ein Paar Clicks die Umsatzsteuervoranmeldung direkt an das zuständige Finanzamt versendet werden.
Um den Jahresabschluss zu erledigen kann eine “Amtliche EÜR” erstellt werden und direkt nach Smartsteuer exportiert werden.
Mit Smartsteuer kann man seine persönliche Steuererklärung problemlos selber erledigen.
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